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Sehr geehrte Geschäftsleitung Ich habe ein ärztliches Zeugnis zur Maskenbefreiung. Mein Mann und ich wollten unsere Sommerferien 2021 bei Ihnen verbringen. Aufgrund ihrer Vorgaben und Aussagen: Gäste mit einem ärztlichen Zeugnis müssen trotzdem einen Mund-Nasen-Schutz tragen , sehen wir davon ab, ihr Hotel zu berücksichtigen. Wir empfinden dies, gemäss Art. 8 Absatz 2 der Bundesverfassung der Schweiz. Eidgenossenschaft, als absolute Diskriminierung und meiden Hotels, Geschäfte, etc. welche ihre Mitmenschen derart diskriminieren! Wir fragen uns, ob Sie als nächsten Schritt nur noch geimpften Mitmenschen Zutritt gewähren werden? Gott sei Dank gibt es aber noch Mitbewerber, welche die unsäglich...